Reach Advice

  • Unternehmen

    Die Vorbereitungen zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen unter REACH stellen eine außerordentliche Herausforderung für die Industrie dar. Insbesondere Handelsunternehmen müssen sich auf diese besondere Situation mit Nachdruck einstellen. Es ist sicherzustellen, dass sie Ihre Kunden auch in Zukunft adäquat beliefern können.

    REACH Advice GmbH wurde im Jahr 2008 gegründet, um insbesondere Handelshäusern bei der Erfüllung der REACH Anforderungen behilflich zu sein. Die Erfahrung der REACH Advice GmbH in dieser speziellen Branche erlaubt es Handelsfirmen, sich auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren: Den weltweiten Import und Verkauf von Chemikalien, Zubereitungen oder Erzeugnissen unter besonderer Berücksichtigung von REACH.

  • News

    Hier kann man tolle News lesen, vor allem über das Unternehmen und über REACH.

  • News - Unternehmen

    --News--

  • News

    Wie wirkt sich der Austritt Großbritanniens aus der EU auf Ihr Geschäft aus?

    REACH Advice GmbH, 15.01.2019

    "The ayes to the right 202, the noes to the left 432." Das Brexit-Abkommen der Premierministerin, in dem die Bedingungen für den Austritt Großbritanniens aus der EU am 29. März festgelegt sind, wurde abgelehnt. Was bedeutet dies für REACH? Gemäß Artikel 3 Absatz 7 der REACH-Verordnung muss ein Registrant Hersteller oder Importeur eines Stoffes sein. In Artikel 3 Absätze 4, 9 und 11 ist festgelegt, dass die Registranten in der EU ansässig sein müssen. Nach dem 30. März 2019 ist das Vereinigte Königreich kein Mitgliedstaat der EU mehr. Daher kann ein in Großbritannien ansässiges Unternehmen kein Registrant mehr sein. Für die Zwecke der EU-REACH-Verordnung gilt jede Registrierung durch einen solchen Registranten daher als nicht vorhanden (wenn bis zum 29. März keine andere Lösung gefunden werden konnte). Die REACH Advice GmbH hilft Unternehmen im Vereinigten Königreich als Dienstleister und als Alleinvertreter bei der Übertragung und Sicherung der bestehenden REACH-Registrierungen. Brexit bedeutet nicht, den europäischen Chemie- und Metallmarkt zu verlassen! Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!!

    Empfehlungen basierend auf den Ergebnissen des Überwachungsprojektes

    REACH Advice GmbH, 18.12.2018

    Schwerwiegende Mängel in der Qualität der Informationen im Stoffsicherheitsbericht wurden beobachtet, die entlang der Lieferkette weitergeleitet wurden. Die fehlende Übersetzung der erweiterten Sicherheitsdatenblätter in die Sprache der Mitgliedstaaten, in denen der Stoff in Verkehr gebracht wurde, hatte die höchste Quote an Nichterfüllung der gesetzlichen Vorgaben (12%, 297 Fälle). Dies ist keine Überraschung, da Instrumente zur Übersetzung von Expositionsszenarien in die europäischen Sprachen nicht allgemein verfügbar sind und Expositionsszenen häufig durch zu lange Textpassagen überlastet werden. Empfehlungen im Bericht sind

    • Registrierungsdossiers und die zugehörigen Stoffsicherheitsberichte sollten regelmäßig aktualisiert werden.
    • In dem Stoffsicherheitsbericht und den entsprechenden Expositionsszenarien sollten klare und praktische, anwendungsspezifische und selbsterklärende Risikomanagementmaßnahmen dargestellt werden
    • Verwendung von Werkzeugen zur Verbesserung der Qualität der Expositionsszenarien / eSDB.
    • Nachgeschaltete Anwender sollten ihren Lieferanten Rückmeldung zu falschen oder unangemessenen Informationen im erweiterten Sicherheitsdatenblatt geben.

    Die REACH Advice GmbH unterstützt Unternehmen dabei, die bestehenden Expositionsszenarien zu aktualisieren und erweiterte Sicherheitsdatenblätter in allen europäischen Sprachen zu erstellen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!!

    Link zum REF-5 Projekt Report

  • Europäische Richtlinien

    REACH

    REACH wurde am 1. Juni 2007 in Kraft gesetzt. Alle Hersteller und Importeure, die Substanzen, Zubereitungen sowie Erzeugnisse mit beabsichtigter Freisetzung von Substanzen auf den Europäischen* Markt bringen, unterliegen REACH. Unternehmen, die REACH ignorieren, verstoßen nicht nur gegen das Gesetz. Sie müssen in Folge mit Umsatzeinbrüchen rechnen, da sie ihre nicht registrierten Produkte nach dem 01.Dezember 2008 nicht mehr produzieren oder importieren dürfen. Ein Unternehmen fällt -grob gesagt- unter den Geltungsbereich von REACH, wenn es folgende Tätigkeiten ausübt:

    • Produktion von Substanzen in der Europäischen Gemeinschaft* mit mehr als 1 Tonne pro Jahr
    • Import von Substanzen als solche oder in Zubereitungen mit mehr als 1 Tonne pro Jahr aus nicht EU-Ländern
    • Import von Erzeugnissen mit einer beabsichtigten Freisetzung von Substanzen (mit einer Gesamtmenge der freizusetzenden Substanz von mehr als 1 Tonne pro Jahr)

    * REACH ist als Verordnung direkt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft in Kraft. REACH ist weiterhin in das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum übernommen worden. Dies bedeutet, dass REACH auch für Island, Liechtenstein und Norwegen Anwendung findet.

    Besonders besorgniserregende Substanzen (SVHC)

    Informationspflichten in der Produktions- und Lieferkette von Erzeugnissen
    Erzeugnisse werden unter REACH nicht registriert. Jedoch besteht eine Mitteilungspflicht an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) über sogenannte besonders besorgniserregende Stoffe (z. B. krebserregende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe), wenn diese in Erzeugnissen enthalten sind. Diese Mitteilungspflicht besteht, wenn

    • der Stoff in die sogenannte Kandidatenliste aufgenommen wurde,
    • der Stoff zu mehr als 0,1 % (w/w) im Erzeugnis enthalten ist,
    • der Stoff in Mengen von insgesamt mehr als einer Tonne pro Jahr und pro Produzent oder Importeur in allen Erzeugnissen enthalten ist und
    • der Stoff während seines Lebenszyklus nicht sicher im Erzeugnis isoliert werden kann und der Stoff nicht für dieses Erzeugnis registriert wurde.

    Die Mitteilungspflicht an die ECHA gilt ab dem 1.6.2011 oder sechs Monate nach Aufnahme des Stoffes in die Kandidatenliste.
    Eine weitere Informationspflicht gilt unmittelbar nach Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste:
    Über Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften, die in einer Konzentration von mehr als 0,1 % (w/w) in einem Erzeugnis enthalten sind, haben Lieferanten von Erzeugnissen ihre Kunden umgehend zu informieren. Der Lieferant des Erzeugnisses muss die ihm vorliegenden Informationen an seine Kunden übermitteln, so dass eine sichere Verwendung des Erzeugnisses gewährleistet ist. Gegenüber einem Verbraucher sind diese Pflichten identisch, jedoch müssen die entsprechenden Informationen nur auf dessen ausdrückliches „Ersuchen“ innerhalb von 45 Tagen übermittelt werden. Die Kandidatenliste findet sich auf der Internetseite https://echa.europa.eu/candidate-list-table und wird fortlaufend erweitert. Daher sollten Produzenten gleichermaßen wie der Handel diese Entwicklung besonders sorgfältig beobachten.

    Global harmonisiertes System

    Weltweit finden sich unterschiedlichste Gesetze und Richtlinien, wie gefährliche Eigenschaften von Chemikalien zu identifizieren sind und die Informationen Anwendern zu übermitteln sind. Dies kann unter Umständen für Verwirrung sorgen, weil manchmal verschiedene Länder derselben Chemikalie unterschiedliche Gefahren zuweisen. Um dieser Konfusion vorzubeugen, haben die Vereinten Nationen das „Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien“ (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals - GHS) eingeführt.

    Europäische CLP-Richtlinie

    Die CLP-Richtlinie 1272/2008/EC über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen implementiert das GHS in das europäische Recht. Da es sich um eine Verordnung handelt, ist keine weitere Implementierung in nationales Recht erforderlich. CLP trat am 20. Januar 2009 in Kraft.
    Hersteller und Importeure, die Stoffe im Markt platzieren, sind verpflichtet, bestimmte Informationen an das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis zu melden.

    Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis

    Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (Classification & Labelling - C & L) – ist eine Datenbank, die grundlegende Einstufungs- und Kennzeichnungsinformationen für gemeldete und registrierte Stoffe enthält, die von deren Herstellern und Importeuren geliefert wurden. Es wird überdies die vollständige Liste von harmonisierten, eingestuften Substanzen in Europa enthalten. Das Verzeichnis wurde erstellt und wird gepflegt durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA).

  • Leistungen

    Es ist eine komplexe Aufgabe, Stoffe unter REACH zu registrieren oder gemäß CLP zu klassifizieren. Zudem ist es äußerst zeitintensiv. REACH Advice GmbH bietet Ihnen Unterstützung und Hilfe bei allen Aspekten des Prozesses, seien es die gesamte Registrierung oder einzelne Teile davon. Unsere Services umfassen die Bereiche REACH, CLP und Legal Compliancy Services.

  • REACH-Leistungen

    Projektmanagement

    Die REACH Verordnung ist eine Herausforderung für die gesamte Industrie. Ein Team von Experten in allen Bereichen des Registrierungsprozesses ist erforderlich, um eine erfolgreiche Registrierung zu erreichen.

    Dies kann erreicht werden durch geschicktes Management und Einführung von Programmen und Strategien, um die Rechtskonformität der Produkte und Handelswaren zu gewährleisten. Hiermit gewährleisten Unternehmen im Voraus, dass die komplexen Regelungen der REACH-Registrierung vollständig erfüllt werden.

    Nachdem Sie Ihr Experten-Team zusammengestellt haben, bereiten wir es entsprechend auf die folgenden Aufgaben vor:

    • Vorbereitung von Lieferanten-Fragebogen für die Verfügbarkeit von Rohstoffen in der Zukunft
    • Kommunikation mit Lieferanten und Kunden hinsichtlich der Verwendungs- und Expositionskategorien
    • Erreichen von Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen der REACH- Verordnung und mit Rechtsvorschriften europäischer Mitgliedsstaaten.
    • Vertretung und Beratung in SIEFs und Konsortien
    • Registrierungsmanagement einschließlich Erstellung des technischen Dossiers, Expositionsszenarien, chemischer Sicherheitsberichte und erweiterter Sicherheitsdatenblätter (in allen europäischen Sprachen)
    • Erstellung und Aktualisierung von IUCLID 5-Dossiers
    • Erstellung von Registrierungsdossiers
    • Analyse Ihrer REACH-Verpflichtungen und -möglichkeiten
    • Kommunikation in der Lieferkette
    • REACH Manager-Ausbildung
    • Entwicklung von Strategien für die REACH-Prozess-Implementierung
    • Bewertung der Auswirkungen von REACH für Ihr Unternehmen
    • Vorbereitung Ihres Unternehmens um die REACH-Anforderungen zu erfüllen ("legal compliance management")

    Teilnahme an SIEF/Konsortien

    Importeure und Hersteller eines Stoffes bilden nach der Vorregistrierung das sogenannte SIEF (Substanz Information Austausch Forum), deren Zweck der Austausch von Informationen über die Substanz ist. Wichtigstes Ziel dieses Forums ist die Vermeidung doppelter Tests desselben Stoffes während der Registrierung sowie die Aufteilung von Kosten und Aufgaben. Darüber hinaus erleichtert es die Klassifizierung und Einstufung von Stoffen.

    REACH Advice repräsentiert und unterstützt Ihr Unternehmen in diesen Foren und in den jeweiligen Konsortien. Es ist auch möglich, dass wir als strategische und rechtliche Unterstützung im Hintergrund agieren, während Sie sich im SIEF und den Konsortien selbst vertreten.

    Unsere Dienstleistungen:

    • Strategische Beratung
    • Unterstützung in allen rechtlichen Belangen
    • Beratung im Hintergrund
    • Unterstützung und Kontakt hinsichtlich aller Fragen zu einem SIEF oder einem Konsortium
    • Behördenkommunikation

    Registrierungs-Services

    Es ist eine komplexe Aufgabe, Stoffe unter REACH zu registrieren. Zudem ist es äußerst zeitintensiv. REACH Advice GmbH bietet Ihnen Unterstützung und Hilfe bei allen Aspekten des Prozesses, seien es die gesamte Registrierung oder einzelne Teile davon.

    Gehören Sie zu den Unternehmen, die sich mit REACH befassen müssen?

    Wir unterstützen Sie mit den folgenden Dienstleistungen:

    • IUCLID 6-Datenaktualisierung
    • Erstellung von Registrierungsdossiers
    • Wirtschaftliche und finanzielle Bewertung der Auswirkungen von REACH
    • Auswertung von Studien
    • Direkte Kommunikation mit Kunden, Behörden und Co-Registranten
    • Sammlung und Generierung von Daten
    • Erstellung chemischer Sicherheitsberichte
    • Erweiterte Sicherheitsdatenblätter mit Expositions-Szenarien
    • Strategische Registrierungs-Beratung
    • Vertretung in SIEF(s) und Konsortien
    • Risk Assessment
    • Einreichung von Registrierungsdossiers, Dossier-Follow-up

    REACH Only Representative

    Unternehmen, die in der Herstellung von Stoffen, Zubereitungen oder Artikeln tätig und außerhalb der EU ansässig sind, können ihre Stoffe nicht selbst registrieren. Stattdessen können Sie einen Only Representative (OR) bestellen: Der Only Representative ist unter REACH ein EU-ansässiger gesetzlicher Vertreter des Nicht-EU- Unternehmens bei der Einfuhr eines Stoffes in den EU-Markt. Er ist verantwortlich für die Kommunikation von Risiken in der Lieferkette und ist berechtigt, den Hersteller während der Registrierung zu vertreten.

    Es gibt mehrere Bereiche, in denen Ihr Unternehmen von der Ernennung eines OR profitiert:
    Ein OR macht Ihr Unternehmen unabhängig von nur einem einzigen Importeur. Dies wird verhindern, dass sie in die Gefahr geraten, die Verbindung zum Markt zu verlieren, falls einer Ihrer Importeure den Handel mit Ihnen aufgeben sollte.
    Mit einem Only Representative werden Sie anderen Lieferanten, die nicht in der EU ansässig sind und die nicht über einen OR für die Registrierung ihrer Stoffe verfügen, einen Schritt voraus sein.
    Durch die Benennung eines ORs entfällt die Registrierungsverpflichtung der Importeure, mit denen Sie Handel treiben, und ermöglicht Ihnen einen persistenten Marktzugang in die EU.

    Wer kann als Only Representative für Ihr Unternehmen tätig werden?

    • Alle EU- ansässigen juristischen Personen, die ausreichende Erfahrung im Umgang mit Stoffen haben, können als Only Representative von Ihnen nominiert werden.
    • Importeure, deren Nicht-EU- Produzenten sich für REACH registriert haben, sind nicht verpflichtet, sich zu registrieren; jedoch müssen sie dem Only Representative ihres Zulieferes bestätigen, dass sie offiziell als Importeur gelistet sind und dass ihr OR ihre Tonnage und Anwendungen abdeckt.

    Aufgabenbereiche des Only Representative

    Die REACH Advice GmbH übernimmt folgende Aufgaben als Ihr Only Representative:

    • Erstellung und Versand von Safety Data Sheets (SDS) entlang der Lieferkette
    • Aktualisierung von Sicherheitsdatenblättern
    • Vorbereitung und Einreichung von Registrierungsdokumenten, Dossiers und Update der Registrierungs- Dokumentation
    • Führung eines Importeur- Verzeichnisses mit der jeweiligen Tonnage
    • Bereitschaft, die Behörden der Mitgliedstaaten auf Nachfrage hinsichtlich der Menge und Art der Einfuhren in die EU zu informieren
    • Zulassung und Meldung in Bezug auf SVHC
    • Vorbereitung und Prüfung von Kostenteilungsmodellen
    • Durchführung von Auswirkungsanalysen
    • Verbreitung und Kontrolle der erforderlichen Informationen innerhalb der Supply Chain
    • Teilnahme und Kommunikation in den jeweiligen Konsortien
    • Beobachtung von Konsortien
    • Protokollierung von Treffen in den SIEF / Konsortien
    • Beachtung von Fristen
    • Aushandeln von Verträgen und Klärung rechtlicher Anforderungen
    • Vorbereitung von Bewertungen und Sicherheitsberichten

    Special Services

    REACH Advice GmbH unterstützt Sie im Vorfeld der Unterzeichnung eines Lizenzvertrags (Letter of Access, LOA) bei dem Konsortium oder dem Registranten. Der Erwerb eines LOA ist entscheidend für Ihr Unternehmen hinsichtlich der Anforderungen des Registrierungsdossiers.

    Wir stellen alle Informationen zusammen, die für die Erstellung des individuellen Teils des Registrierungsdossiers notwendig sind, und wir organisieren die obligatorischen Tests zum Nachweis Ihrer chemischen Identität. Als Minimalleistung erstellen wir den individuellen Teil des Dossiers in IUCLID 6.

    Da es für die erfolgreiche Absolvierung aller nötigen Tests während der Registrierung höchst entscheidend ist, ein vollständiges und fehlerfreies Dossier einzureichen (andernfalls wird die ECHA das Dossier zurückweisen), wird REACH Advice GmbH das Dossier auf Technische Vollständigkeit prüfen, sobald es vollständig vorbereitet wurde.

    REACH Advice GmbH wird das Dossier in Ihrem Namen an die ECHA übermitteln und gleichsam alle aufkommenden Fragen der ECHA - falls möglich- während der Evaluierungsphase beantworten.

    3rd Party Representative

    Für den Fall, dass Sie ihre Identität den Wettbewerbern oder Mitgliedern der SIEF nicht offenbaren möchten, können Sie einen sogenannten „3rd Party Representative“ nominieren. Reach Advice GmbH vertritt Sie im SIEF, wobei Sie weiterhin volle Verantwortung für die Einhaltung Ihrer REACH Verpflichtungen behalten.

    Wir bieten folgende Dienstleistungen:

    • Beteiligung am SIEF einschließlich Protokollerstellung
    • Beteiligung in Konsortien
    • Bei Bedarf Beobachtung der Konsortienaktiviäten
    • Vertragsverhandlungen
    • Überprüfung der Kostenteilungsmodelle
    • Vertretung von EU-Kunden
    • Prüfung und Klärung der rechtlichen Anforderungen
    • Erstellung von Sicherheitsberichten und Riskassessments
    • Vorbereitung von Registrierungsdossiers
  • CLP-Leistungen

    Unsere Dienstleistungen für das Erreichen der "CLP-Konformität" für Ihr Unternehmen

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine One-Stop-Lösung auf Ihrem Weg zur CLP-Konformität zu bieten. Dies schließt nicht nur die Klassifizierung ihrer einzelnen oder in Mischung befindlichen Stoffe in Übereinstimmung zu CLP ein, sondern auch die Anmeldung der Einstufung und Kennzeichnung beim Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis.

    • Beratung über die Auswirkungen von REACH und CLP für Ihr Unternehmen
    • Einstufung und Kennzeichnung von einzelnen und Stoffen und Mischungen
    • Anmeldung beim Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
    • Erstellung von Sicherheitsdatanblättern in Übereinstimmung mit CLP & REACH

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  • Legal Compliancy Services

    Aufgaben und Ziele der Legal Compliancy Services

    Durch geschickte und effiziente Verwaltung von Stoffen und gefährlichen Materialien kann REACH Advice GmbH dafür sorgen, dass ihre Produkte immer den gegenwärtigen, geltenden Rechtsvorschriften auf dem Weg zum weltweiten Markt entsprechen werden, ganz gleich ob Sie Produzent von Chemikalien, Lieferant oder Händler sind. Bei der REACH Advice GmbH ordern Sie maßgeschneiderte Dienstleistungen oder das komplette Management gefährlicher Güter.

    Unser erfahrenes Team von Experten berät und unterstützt sie während des gesamten Prozesses der Handhabung von Stoffen, vom Kauf eines Stoffes über die Produktentwicklung, Registrierung und Handhabung.

    Die folgenden Leistungen sind verfügbar:

    • Validierung der Marktfähigkeit Ihrer Produkte und Stoffe
    • Erstellung des Registrierungsdossiers, Listung der Stoffe
    • Durchsicht und Bewertung von Substanzdaten
    • Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Gütern, Stoffen und Stoffgemischen gemäß den gesetzlichen Anforderungen (zum Beispiel Rechtsvorschriften, die den Transport gefährlicher Güter regeln etc.)
    • Erstellung von Sicherheitsdatenblättern in Übereinstimmung mit REACH und CLP (GHS) in verschiedenen Sprachen

    Auswirkungsanalysen

    Unser Ziel ist die Klärung der Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Pflichten Ihres Unternehmens unter REACH. Die Wirkung, die REACH auf Ihr Unternehmen haben wird, ist immer fallabhängig und basiert auf einer Reihe von Faktoren. Wir legen einen Schwerpunkt auf verschiedene Aspekte wie zum Beispiel:

    • Was ist die Position Ihres Unternehmens hinsichtlich der REACH-Verordnung?
    • Welche Produkte Ihres Unternehmens gehören zum Anwendungsbereich von REACH und welche zu CLP?
    • Wie gefährlich sind ihre Stoffe?
    • Ist es möglich, Auswirkungen von REACH durch eine veränderte Materialbeschaffung zu minimieren?

    In einem zweiten Schritt werden wir die interne Struktur Ihres Unternehmens untersuchen.

    • Welche Aufgaben können intern durch ihre Mitarbeiter durchgeführt werden?
    • Welche Aspekte und Aufgaben erfordern externe Hilfe?
    • Welche Art von Schulungsmaßnahmen sind erforderlich und wie oft würden diese Maßnahmen wiederholt werden müssen? Diese Verfahrensweisen bereiten Ihr Unternehmen auf die nächsten Schritte auf dem Weg zur erfolgreichen REACH-Registrierung vor.

    SVHC-Rechtskonfomitätsbewertung

    SVHC sind Stoffe, die gefährliche und oft irreversible Auswirkungen auf die Menschen oder die Umwelt haben können. Nach Artikel 57 REACH sind, Stoffe, die in die Liste der Kandidaten aufgenommen wurden, klassifiziert als sog. Substances of Very High Concern (SVHC). Diese Stoffe werden auf die Autorisierungsliste gesetzt und ihre Verwendung wird durch die Europäische Kommission eingeschränkt.

    Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

    Der SVHC- Aspekt von REACH hat Auswirkungen nicht nur auf den Hersteller eines Stoffes oder Erzeugnisses, sondern auch auf seine Vertriebsfirmen, Importeure und Händler. Dies hat natürlich eine erhebliche Auswirkungen auf Ihr Unternehmen. Der SVHC-Teil von REACH hat auch deswegen einen Business-Aspekt, weil es Auswirkungen auf das In- House-Management Ihrer Produkte und Ihrer Lieferkette hat; es wird das Vertrauen Ihrer Kunden festigen und ihre Marke stärken.

    Die Dienstleistungen der REACH Advice GmbH umfassen die Beratung hinsichtlich der Einhaltung der SVHC-Regelungen, die strategische Unterstützung in der gesamten Supply Chain und einen SVHC-Testservice durch spezialisierte Laboratorien. REACH Advice GmbH kann Ihnen einzelne oder maßgeschneiderte Dienstleistungen oder ein One-Stop-Service-Paket bieten. Wir bieten SVHC-Tests für eine große Vielzahl von Produkten an.

    Vorbereitung auf REACH Überwachungsaudits

    Veränderte Verantwortlichkeiten REACH etabliert nicht nur ein neues System, in dem das Risiko in der Verwendung von Chemikalien kritisch hinterfragt wird: REACH führt auch zu neuen Verantwortlichkeiten. Organen und Führungskräften in Unternehmen oder Verwaltungen drohen strafrechtliche Sanktionen. Verglichen mit der alten Gesetzgebung sind die Anforderungen an die sorgfältige Wahrnehmung dieser Aufgaben durch die Verantwortlichen verschärft worden. Das Management sieht sich einer Verantwortung und Haftung gegenüber, die nicht mehr durch staatliche Überwachungsstellen entlastet wird und durch die Mittel der Delegation nur schwerlich gemildert werden kann. Artikel 126 REACH regelt die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Verhängung von Sanktionen. Die Mitgliedstaaten der EU verhängen verschiedene Arten von Sanktionen, einschließlich Gefängnis und Marktverbot; ein ihnen allen gemeinsames Merkmal ist die Festsetzung von Geldbußen.

    Um zu verhindern, dass Ihr Unternehmen von einer dieser Sanktionen betroffen wird, evaluieren wir Ihre Rolle im Verhältnis zu REACH und zeigen Ihnen die erforderlichen Maßnahmen auf, die Ihr Unternehmen durchführen muss, um dauerhaft in Konformität mit der gesetzlichen Regelung zu agieren.

  • Kooperationspartner


    metalshub

    REACH gilt für alle chemischen Substanzen, einschließlich Metallen und Legierungen. Damit unterliegt jeder, der innerhalb der EU mehr als eine Tonne pro Jahr Metalle oder Legierungen produziert oder von außerhalb der EU importiert, der Registrierungspflicht gemäß REACH. Aufgrund fehlender Kenntnisse und Transparenz sind viele Unternehmen hinsichtlich der korrekten Verfahren und der endgültigen Kosten von REACH unsicher. Daher sind metalshub und die REACH Advice GmbH eine strategische Kooperation im Metallgeschäft eingegangen, um der Metallbranche den Umgang mit REACH zu vereinfachen. Diese Zusammenarbeit hat die Ziele,

    • die Transparenz zum Thema REACH zu erhöhen,
    • REACH bezogene Dienstleistungen metalshub Benutzern leicht zugänglich zu machen und
    • kompetente Unterstützung bei der Registrierung und Rechtskonformität (auch als Alleinvertreter) zu bieten.

    Die REACH Advice GmbH ist der führende Experte, um insbesondere Handelshäusern im Metallsektor bei der Erfüllung ihrer REACH-Anforderungen zu unterstützen. Metalshub ist ein führender digitaler Marktplatz für Unternehmen, die Ferrolegierungen und Metalle kaufen und verkaufen, was die Transparenz und Effizienz auf dem Metallmarkt erhöht.

    E-Mail: frank.jackel@metals-hub.com

    Zusätzliche Information?

  • Kontakt

    REACH Advice GmbH
    Dechant-Wolfgarten-Str. 7
    53925 Kall
    Deutschland

    Telefon: +49 (0)2441 77 17 602
    Fax: +49 (0)2441 776489
    E-Mail: info@reach-advice.com

    Firmensitz: Kall, Deutschland
    Geschäftsführer: Ewald Langenohl
    Amtsgericht: Düren
    HRB 5405
    USt-Id-Nr.: DE815016758

  • Impressum

    Der Verfasser beruft sich auf sein Recht, keine Verantwortung für die Aktualität, Korrektheit, sowie Vollständigkeit und Qualität der gegebenen Informationen zu übernehmen. Haftungsklagen in Bezug auf Schäden in Folge unvollständiger oder unkorrekter Informationen werden zurückgewiesen. Alle Angebote sind unverbindlich und ohne jegliche Verpflichtung. Teilbereiche der einzelnen Seiten, sowie ggf. komplette Veröffentlichungen können jederzeit durch den Verfasser - ohne vorherige Ankündigung - geändert oder teilweise oder komplett gelöscht werden.

    Der Verfasser verwendet urheberrechtlich nicht geschützte Materialien. Sollte sich dies als unmöglich erweisen, behält er sich das Recht vor, auf die Urheberschaft des betreffenden Objektes zu verweisen. Das Urheberrecht jeglichen vom Verfasser erstellten Materials verbleibt bei ihm. Jegliche Vervielfältigung oder Verwendung des dargestellten Materials wie Bilder, Logo, Diagramme, Texte etc. in elektronischen sowie gedruckter oder anderen Form, ist ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verfassers strengstens untersagt.